Mitgliedschaft

Aufnahme in die Gemeinde 

Um in die IRG zu Leipzig aufgenommen zu werden müssen folgende Dokumente vorgelegt werden:

  •     Ausgefüllter Aufnahmeantrag
  •     Geburtsurkunde
  •     Geburtsurkunde der Mutter oder andere Dokumente, die die jüdische Abstammung belegen
  •     Ausweis bzw. Pass
  •     ggf. Heiratsurkunde
  •     Meldebescheinigung in Leipzig
  •     Lichtbild (für den Mitgliedsausweis)



Mitgliedsbeitrag

Höhe des Beitrages

Ab dem 1.07.2024 beträgt der neue Mitgliedsbeitrag:              

-      für Auszubildende, Studenten, Bezieher von sozialen Hilfeleistungen        - 36 € /Jahr 

-      für Rentner und Bezieher von ALG-I                                                              - 60 € /Jahr

-      für Arbeitende                                                                                                - 120 € /Jahr

-      Für Schüler und Jugendliche bis 18 Jahren                                                   - 0 € /Jahr         

  

(Der alte Beitrag war den Kategorien entsprechend 18€; 31,20€ und 62,40€ im Jahr.

Damit gilt für das 1. Halbjahr 2024 der alte und für das 2. Halbjahr der neue Beitrag.)

 

Wenn sich Ihre Beitragskategorie in den letzten Jahren geändert hat, bitten wir Sie uns eine kurze Nachricht zu schicken, damit wir den nächsten Beitrag korrekt abbuchen können. Es entstehen für Sie keine Nachzahlungen. 



Zahlung


Die Zahlung des Mitgliedsbeitrages kann per Einzugsermächtigung, per Überweisung oder bar in der Kasse erfolgen.

Kontoverbindung für Mitgliedsbeiträge

Begünstigter:    IRG zu Leipzig K.d.ö.R
Geldinstitut: Bank für Sozialwirtschaft Leipzig
IBAN: DE86 3702 0500 0003 5093 05
BIC: BFSWDE33XXX

Antrag auf Mitgliedschaft

Hier den Antrag in PDF herunterladen und zusammen mit den entsprechenden Dokumen im Büro der Gemeinde einreichen.

Satzung der IRG

Satzung der IRG zu Leipzig stand 18.08.2021
HIER zum herunterladen